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Als '''Renovierung''', .

Im ist Renovierung ein Synonym für en (, Streichen). Deren Durchführung ist nach den in Deutschland üblichen vorgedruckten meist Sache des Mieters; nach höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese Standardklausel für reine Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) nicht zulässig (Ausnahme: Kleinreparaturen).

In Österreich gilt laut Mietrecht, dass reversible Veränderungen, die der Mieter in der Wohnung vornimmt, auch ohne Einholung des Vermieters erlaubt sind. Diese Änderungen beziehen sich vorwiegend auf Wohnungsoberflächen, wo es irrelevant ist, ob das Mietobjekt vollumfänglich, teilweise oder gar nicht unter das besagte Mietrechtsgesetz fällt. Bei teilweiser oder nicht vorhandener Anwendung des MRGs fällt das Ganze in den Zuständigkeitsbereich des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise